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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Unsere Berufsfachschule für Pflege ist schulgeldfrei.

Ausbildungsvergütung

Als Auszubildende*r zur*zum Pflegefachfrau*mann erhalten Sie durch Ihren Ausbildungsbetrieb eine angemessen Ausbildungsvergütung. Mehr zum Ausbildungsentgelt nach TVL-A Pflege finden Sie auf der Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

Förderung

Bild mit Geldscheinen

Die Arbeitsagentur und Jobcenter bieten verschiedene Förderungen durch die WEITER.BILDUNG! - Qualifizierungsoffensive an. Sprechen Sie dafür uns oder ihren Ausbildungsbetrieb an.

Ihre Ausbildung kann durch die Arbeitsagenturen über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Unsere Bildungsangebote sind nach AZAV zertifiziert.

Bewerber und Bewerberinnen unter 30 Jahre können bei der Stadt oder dem jeweiligen Landratsamt BAföG beantragen. Unter www.bafög.de finden Sie weitere Informationen.

Bis zum 36. Lebensjahr können Bewerber und Bewerberinnen beim Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit für das 2. und 3. Ausbildungsjahr beantragen. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Förderung nach dem SGB III bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt werden. Mehr über das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung können Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts lesen.

Bitte erkundigen Sie sich im für Sie zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung), unter welchen Bedingungen Sie Schulwegkostenfreiheit bzw. -förderung erhalten können.